Herzlich willkommen

News vom 05. September 2019

Mitteilung vom

Mittagessen für Senioren. Willkommen zu unserem gemeinsamen Mittagessen am Samstag, 14. September 2019, im Restaurant Niesenberg, Kallern. Wir treffen uns um 12.00 Uhr und freuen uns auf ein gemütliches und frohes Beisammensein. Herzlich eingeladen sind wie immer auch neue Teilnehmer/innen. Anmeldung an Elsbeth Nietlisbach Tel. 056 666 23 06 oder 079 171 82 73.

Amtliche Feuerungskontrolle 2019. Die gemäss Luftreinhalteverordnung vorgeschriebene messtechnische Überprüfung der Öl- und Gasfeuerungen wird in dieser Heizperiode fällig. Gemäss Änderung der Luftreinhalteverordnung sind seit Januar 2006 neben den bisher üblichen Messungen von Russ, Kohlenmonoxid, Abgasverlusten und Öltest neu auch die Emissionen der Stickoxide zu messen. Diese Kontrollen können entweder durch den amtlichen Feuerungskontrolleur der Gemeinde, durch eine Servicefirma (im Rahmen des Serviceabos oder als Einzelauftrag) oder durch eine andere berechtigte Person ausgeführt werden. Anlagebetreiber, welche die Kontrollen durch das Servicegewerbe oder eine andere berechtigte Person ausführen lassen, müssen den mit der Kontrollvignette versehenen Feuerungsrapport bis spätestens Ende Oktober 2019 dem amtlichen Feuerungskontrolleur der Gemeinde, Ewald Trottmann, dipl. Kaminfegermeister, im Baumgarten 5, 5623 Boswil zustellen. Ölfeuerungen, welche nicht durch private Servicefirmen kontrolliert wurden, werden automatisch durch den amtlichen Feuerungskontrolleur geprüft. Seit 01. Januar 2009 unterliegen auch folgende Feuerungsanlagen, die mit Holz betrieben werden und eine Feuerungswärmeleistung kleiner 70 kW aufweisen, der Kontrolle im Sinne von Art. 13 LRV und sind periodisch zu kontrollieren. Wohnraumfeuerungen: Kochherde mit/ohne Backofen, Zentralheizungskochherde, Zimmeröfen mit/ohne Zentralheizungsfunktion, Cheminée-Öfen mit/ohne Zentralheizungsfunktion, Cheminées (offen und geschlossen), Speicheröfen mit/ohne Zentralheizungsfunktion, Zweistoffbrenner: Holzpellet- und Stückholz-Öfen mit/ohne Zentralheizungsfunktion. Heizkessel: Stückholzkessel handbeschickt, Stückholzkessel automatisch beschickt, Holzschnitzelkessel automatisch beschickt, Zweistoffbrenner: Holzpellet- und Stückholzkessel. Holzfeuerungsanlagen ab 40 kW, egal welcher Bauweise, in denen Brennstoffe nach Anhang 5 Ziffer 3 Abs. 1 lit. c Restholz verbrannt werden, unterstehen der kantonalen Behörde, sind messpflichtig und sind der Abteilung für Umwelt zu melden.Die betroffenen Anlagebesitzer werden gebeten, die Feuerungskontrolle fristgerecht zu veranlassen.

Kontakt

Gemeindeverwaltung Kallern
Schulstrasse 10
5625 Kallern

+41 56 666 15 56
gemeindeverwaltung@kallern.ch

 

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